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SUMMARY:Geländefahrtraining mit Detlef Böhlmann
DESCRIPTION:Am 29.06.2024 wird auf dem Geländeplatz in Mechtersen ein Fahrtraining mit dem Einspänner Weltmeister Detlef Böhlmann stattfinden. Ausgelegt wird dieses Training sowohl für turnierambitionierte Fahrer als auch für Freizeitfahrer. Geübt werden kann sowohl Hangtraining als auch\, Hindernistraining sowie Wasserdurchfahrten. \n  \nWO:                      Geländeplatz in Mechtersen \n-Naviadresse:  Brockwinkler Weg 1\, 21358 Mechtersen \nDann bitte an der Feuerwehr vorbei\, dem Feldweg aus Mechtersen heraus ca. 800 Meter bis zum Turnierplatz folgen. Der Parkplatz ist ausgeschildert. \n  \nWANN:                29.06.2024 ab 8 Uhr \n  \nKOSTEN:            –       1 Einheit (ca. 1h) kostet 45\,-€ \n\nPlatznutzung für Nichtmitglieder des Vereins Vögelsen- Mechtersen 20\,-€\n\n  \nEine Einheit kann bei weniger konditionierten Gespannen auch gerne aufgeteilt werden\, sodass bei 2 Fahrer entweder jeder 30 min oder 2×15 min fahren wird. (Dies bitte bei der Anmeldung mit angeben!!!) \n\nDie Kosten bitte bis zum Anmeldeschluss begleichen\, entweder:\n\nBar\nPayPal (Freund zu Freund): strobach@web.de\nOder per Überweisung (dazu schreibt mich bitte persönlich an)\n\n\n\n  \nANMELDUNG: – An Franziska Groothoff gerne per       WhatsApp          015730376892    oder \nE-Mail                  f.strobach@web.de \n-Anmeldeschluss:         16.06.2024 \n-mit der Anmeldung bitte ein Foto oder Kopie der unterschriebenen Veranstaltungsbedingungen mitschicken. \nAllgemeine Veranstaltungsbedingungen \n Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. \n\nReiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.\nDer Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei\, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/ Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten\, die durch sie\, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.\nDie Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-\, Tierschutz\, Wald- u. Landschaftspflegegesetz\, STVO usw.).\nDie Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen\, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.\nZugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys\, deren Gesundheit\, Kondition und Ausbildungsstand entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponies müssen\, wenn in der Ausschreibung nicht genannt\, mindestens 4-jährig sein.\nKinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß §832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.\nDie Ausrüstung von Pferd /Reiter/Fahrer kann beliebig gewählt werden\, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt\, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte/Peitsche führt zum Ausschluss.\nDem Veranstalter ist es vorbehalten\, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung\, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.\nJeder Reiter/Fahrer sollte einen Helm\, sowie Sicherheitsweste tragen. Wer ohne Reithelm/ Weste reitet/fährt\, übernimmt die volle Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd und Wagen eine Schutzkappe\, sowie Sicherheitsweste nach DIN-Norm tragen.\nDen Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.\nDer Veranstalter ist berechtigt\, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis).\nBei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird das Nenngeld nicht zurückerstattet\, sofern kein Ersatzreiter/fahrer gefunden wird.\nDer Veranstalter behält sich das Recht vor\, die Veranstaltung ausfallen zu lassen\, in diesem Fall werden die Nenngelder zurückerstattet.\nMit Teilnahme an der Veranstaltung erkläre ich mein Einverständnis\, das von mir und meine Familienmitgliedern\, Helfern gemachtes Foto- und Filmmaterial eventuell veröffentlicht wird.
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